Aktuelles zum Coronavirus

LOCKERUNG DER BESUCHSREGELUNGEN

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01. Juli 2020 die Besucherregelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weiter gelockert wurden.

Da die Bewohnerinnen und Bewohner durch den SARS–CoV-2 Ausbruch weiterhin einem erhöhten Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt sind, sind besondere Maßnahmen erforderlich um den Eintrag des Virus in der Pflegeeinrichtung zur erschweren.

Wir bitten Sie folgende Regelungen zu beachten:

1. Besuche sind nach telefonischer Anmeldung, wieder auf den Bewohnerzimmern möglich. Die Besuchszeiten sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:15 Uhr
Freitag von 10:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr
Sonntag von 10:00-12:00 Uhr und 13:00-16:45 Uhr

Evtl. Abweichungen der Besuchszeit ist mit der Einrichtung abzusprechen.
Jede/r Bewohnerin/Bewohner darf täglich zwei Besuche erhalten. Im Zimmer maximal 2 Personen pro Besuch; Im Außenbereich maximal 4 Personen pro Besuch.

2. Das Ihnen bekannte „Kurzscreening für Besucher“ (Angaben zu Erkältungssymptomen) wurde um den Punkt – Temperaturmessung- erweitert, und ist weiter vor jedem Besuch zwingend erforderlich. Zur Temperaturmessung nutzen wir ein kontaktloses Stirnthermometer. Ab einer Temperatur von 37,8° C wird der Einlass in die Einrichtung verweigert.

3. Innerhalb der öffentlichen Bereiche der Pflegeeinrichtung ist das Tragen einer Mund-Nase- Bedeckung weiterhin erforderlich.

4. Die Besucherinnen und Besucher haben sich vor dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren.

5. Die Abstandsregel von 1,5 Metern gilt nach wie vor in der Einrichtung. Sofern während des Besuchs Bewohner und Besucher eine Mund-Nase- Bedeckung und vorher sowie hinterher bei den Besuchern und den Bewohnern eine gründliche Händedesinfektion erfolgt ist, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit Ihre persönliche Mund- Nase- Abdeckung mitzubringen.

6. Die Besucher werden von einem Mitarbeiter bis zum Bewohnerzimmer begleitet, da es nicht gestattet ist, z.B. auf den Fluren, Unterhaltungen mit anderen Gästen oder Bewohnern zu führen. Im Bewohnerzimmer sind Sie mit Ihrem Angehörigen alleine. Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer tragen damit die Bewohner und Besucher.
► Die Einrichtung haftet damit nicht für Infektionsgeschehen, die ggf. hieraus entstehen!

Wenn Sie Ihren Besuch beenden möchten, bitten wir Sie die Rufanlage zu betätigen, damit unsere Mitarbeiter Sie hinausbegleiten können.

7. Nach Terminabsprache dürfen auch Seelsorger unsere Einrichtung wieder besuchen.

8. Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtung dürfen alleine, mit Bewohnern, Besuchern oder dem Personal die Einrichtung für maximal 6 Stunden täglich ohne anschließende Isolierung verlassen. Dabei sind die Regeln der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich einzuhalten. Oben genannte Personen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung.
► Die Einrichtung haftet damit nicht für Infektionsgeschehen, die ggf. hieraus entstehen!

9. Wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder dem Personal eine SARS-CoV-2 Infektion festgestellt wurde, dürfen Besuche nur in abgetrennten Bereichen außerhalb des betroffenen Wohnbereichs oder im Außenbereich stattfinden.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht einen verständlichen Leitfaden zu den neuen Regelungen an die Hand zu geben. Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kuijpers
Betreiber

Birgit Ollesch
Einrichtungsübergreifende Hygienebeauftragte